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Rechtliche und medizinische Hinweise zu den Informationen auf dieser Seite
Uns ist wichtig, dass wir Ihnen gut recherchierte und informative Inhalte anbieten können. Beachten Sie jedoch bitte, dass es sich hierbei lediglich um eine Informationsweitergabe handelt und keine konkrete Handlungsempfehlung. Zudem ersetzen unsere Artikel keinen Arztbesuch. Mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten sollten Sie vor der Einnahme mit Ihrem Mediziner besprechen. Das berauschende Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC) unterliegt in Deutschland seit 01. April 2024 dem Cannabisgesetz (CannG) und dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG).